Nr. 6.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Möglichkeiten zur Überwachung von Kontobewegungen und die jährliche Saldenbestätigung.
Über die Zentrale Gebührenzahlung können Kontoinhaber ihre offenen automatischen und Einzelabbuchungsaufträge sowie die Kontobewegungen einsehen, Kontoauszüge erstellen und den Kontostand überwachen. Darüber hinaus erhält der Kontoinhaber nach Abschluss des Geschäftsjahres per Post eine Saldenbestätigung mit dem Abschlusssaldo des laufenden Kontos.
Nr. 6 VLK → Funktionieren des laufenden Kontos
Regelt die Anforderungen an die Deckung und Überwachung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.