Die konkreten technischen Anwendungen computergestützter Simulationsverfahren sind selbst als moderne technische Verfahren anzusehen, die einen wesentlichen Bestandteil des Fabrikationsprozesses darstellen und der materiellen Herstellung in der Regel als Zwischenschritt vorausgehen. In diesem Sinne kann derartigen Simulationsverfahren eine technische Wirkung [→ technischer Charakter] nicht abgesprochen werden, nur weil sie noch nicht das materielle Endprodukt umfassen.1)
In der (nicht im ABl. EPA abgedruckten) Entscheidung T 453/91-Method for physical VLSI-chip design/IBM vom 31. Mai 1994 erachtete die Kammer (in anderer Besetzung) ein Entwurfsverfahren für eine integrierte Halbleiterschaltung als eine Nicht-Erfindung, weil der Entwurf nur ein Bild von etwas liefere, das in der realen Welt nicht existiere und möglicherweise nie existieren werde; das Ergebnis des beanspruchten Verfahrens sei also nicht notwendigerweise eine physikalische Größe. Die Entwurfsschritte würden einen Beitrag nur auf ausgeschlossenen Gebieten leisten, wie etwa gedanklichen Tätigkeiten und deren Umsetzung durch Computerprogramme (Punkt 5.2 der Entscheidungsgründe). Nur Verfahren mit einem zusätzlichen Schritt zur realen Herstellung der entworfenen Halbleiterschaltkreise seien insgesamt als technisch anzusehen (Punkt 5.3 der Entscheidungsgründe).2)
In der (nicht im ABl. EPA abgedruckten) Entscheidung T 49/99-Information modelling/INTERNATIONAL COMPUTERS vom 5. März 2002 beurteilte die Kammer abstrakte Schritte zum Modellieren eines unbestimmten physikalischen Systems in einem Computer als intellektuelle Tätigkeit, die alle für nicht-technische Wissenszweige typischen Wesenszüge aufweise und daher zu den in Artikel 52 (2) a) und c) EPÜ aufgeführten Nicht-Erfindungen analog sei. Informationsmodellierung sei eine Vorstufe der Software-Entwicklung und diene dem systematischen Sammeln von Daten über das zu modellierende oder simulierende physikalische System, um sozusagen ein Modell des Systems auf Papier bereitzustellen (Punkt 7 der Entscheidungsgründe).3)