Sicherheitskontrolle

Mitteilung des EPA vom 20. Dezember 2016 betreffend die Sicherheitskontrolle von Sendungen an seine Dienstgebäude

Heutzutage erfolgen die meisten Eingaben beim EPA sowohl im EP- als auch im PCT-Verfahren auf elektronischem Wege. Schriftstücke und andere Sendungen (z. B. Modelle) können aber auch durch unmittelbare Übergabe oder durch Postdienste an das Amt geliefert werden (Regel 2 (1) EPÜ [→ Einreichung von Unterlagen] und Artikel 117 (1) f) EPÜ).

Zum Schutz von Personal und Gebäuden hat das Amt ein Verfahren zur Kontrolle solcher Sendungen eingeführt, das unter anderem eine Durchleuchtungsprüfung vorsieht. Erst nach dieser Sicherheitskontrolle wird die Sendung an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

siehe auch

Regel 2 (1) EPÜ → Einreichung von Unterlagen