Schriftform und Unterschrift

Artikel 72 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung schriftlich erfolgen und der Unterschrift der Vertragsparteien bedarf.

Artikel 72 (1) EPÜ

Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.

siehe auch

Artikel 72 EPÜ → Rechtsgeschäftliche Übertragung
Beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung.