4.5 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt die Reihenfolge der Abbuchung bei mehreren Anmeldungen vom selben Konto.
Sollen Gebühren für mehrere Anmeldungen zur gleichen Zeit automatisch vom selben laufenden Konto abgebucht werden, bearbeitet das EPA diese automatischen Abbuchungsaufträge in aufsteigender Reihenfolge der Anmeldenummer („PCT“ vor „EP“). Bei Euro-PCT-Anmeldungen ist die EP-Nummer ausschlaggebend. Einzelne Gebühren werden in der folgenden Reihenfolge abgebucht, solange ausreichende Deckung vorhanden ist:
a) Beschwerdegebühr (011)
b) alle anderen Gebühren in aufsteigender Reihenfolge ihrer Gebührencodes.
VAA, Nr. 4 → Automatische Abbuchung von Gebühren
Regelt den Prozess der automatischen Abbuchung von Gebühren beim EPA, einschließlich der Reihenfolge und Bedingungen der Abbuchung.