Rechtsgeschäftliche Übertragung

Artikel 72 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung.

Artikel 72 EPÜ

Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.

siehe auch

EPÜ, Teil 2, Kapitel IV → Europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Regelt die Übertragung und Bestellung von Rechten an der europäischen Patentanmeldung sowie die Vergabe von Lizenzen und das anwendbare Recht.