Artikel 17 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Zuständigkeit der Recherchenabteilungen.
Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.
EPÜ, Teil 1, Kapitel III → Das Europäische Patentamt
Regelt die Leitung und Organisation des Europäischen Patentamts, einschließlich der Ernennung hoher Bediensteter, der Amtspflichten und der Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen und Kammern.