Recherchenabteilungen

Artikel 17 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Zuständigkeit der Recherchenabteilungen.

Artikel 17 EPÜ

Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.

siehe auch

EPÜ, Teil 1, Kapitel III → Das Europäische Patentamt
Regelt die Leitung und Organisation des Europäischen Patentamts, einschließlich der Ernennung hoher Bediensteter, der Amtspflichten und der Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen und Kammern.