Prüfung der Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags

Artikel 90 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Prüfung, ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetags genügt.

Artikel 90 (1) EPÜ

Das Europäische Patentamt prüft nach Maßgabe der Ausführungsordnung, ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetags genügt.

siehe auch

Artikel 90 EPÜ → Eingangs- und Formalprüfung
Regelt die Eingangs- und Formalprüfung der europäischen Patentanmeldung.