Mit dem „Patent Prosecution Highway“ werden die in beiden Ämtern bereits praktizierten beschleunigten Patentprüfungsverfahren so gebündelt, dass die Anmelder schneller und effizienter korrespondierende Patente erlangen können. Die beiden Ämter können ihrerseits die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen Amts nutzen.1)
Im Rahmen des PPH können Anmelder, deren Patentansprüche für patentierbar/ gewährbar befunden wurden, beantragen, dass eine bei einem PPH-Partneramt eingereichte korrespondierende Anmeldung beschleunigt bearbeitet wird; die beteiligten Ämter können ihrerseits von bereits vorliegenden Arbeitsergebnissen profitieren.2)
Wenn die EP-Anmeldung Ansprüche enthält, die für patentierbar/gewährbar befunden wurden, kann der Anmelder beim USPTO beantragen, dass die dort eingereichte korrespondierende Anmeldung beschleunigt geprüft wird. Wie die Teilnahme am PPH-Pilotprogramm beim USPTO beantragt werden kann und welche Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen sind, ist der USPTO-Website unter www.uspto.gov zu entnehmen. Wenn die US-Anmeldung Ansprüche enthält, die für patentierbar/gewährbar befunden wurden, kann der Anmelder für die beim EPA eingereichte korrespondierende Anmeldung beim EPA die Teilnahme am PPH-Pilotprogramm beantragen.3)
Informationen zum Versuchszeitraum für das PPH-Pilotprogramm, zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer Teilnahme am PPH-Pilotprogramm beim EPA, zu den Erforderliche Unterlagen für die Teilnahme am PPH-Pilotprogramm beim EPA, und zur Bearbeitung im Rahmen von PACE finden sich im Amtsblatt EPA, 2/2012.