Nach Artikel 4 (1) EPÜ versteht man unter der „Organisation“ die durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gegründete Europäische Patentorganisation.
→ Europäische Patentorganisation
Zwischenstaatliche Organisation, die durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gegründet wurde.