Das nationale Rechts zum EPÜ umfasst Regelungen zur Einreichung und Übersetzung europäischer Patentanmeldungen bei nationalen Patentämtern, Rechte aus der Anmeldung, Zahlung von Jahresgebühren, Umwandlung in nationale Patente sowie zur Eintragung von Rechtsübergängen und Lizenzen.1)
Nationale Patentämter sind die zentralen Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz in den jeweiligen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Sie sind zuständig für die Erteilung nationaler Patente und die Verwaltung der nationalen Patentanmeldungen. Nationale Patentämter spielen auch eine Rolle bei der Umwandlung europäischer Patentanmeldungen in nationale Patentanmeldungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie in Artikel 135 EPÜ beschrieben.
→ Europäisches Patentrecht
Umfasst sowohl das Patentrecht der Europäischen Union als auch das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), die als eigenständige völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug unabhängig von der sind.