Artikel 63 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestimmt, dass die Laufzeit des europäischen Patents zwanzig Jahre beträgt, gerechnet vom Anmeldetag an.
Die Laufzeit des europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre, gerechnet vom Anmeldetag an.
Artikel 63 EPÜ → Laufzeit des europäischen Patents
Legt die Laufzeit des europäischen Patents fest.