Regel 97 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens nicht einziger Gegenstand einer Beschwerde sein kann.
Die Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens kann nicht einziger Gegenstand einer Beschwerde sein.
Regel 97 EPÜ → Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung
Beschreibt die Beschwerde gegen die Kostenverteilung und Kostenfestsetzung im Einspruchsverfahren.