Konferenz der Minister der Vertragsstaaten

Artikel 4a des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten regelmäßig zusammentritt.

Artikel 4 EPÜ

Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.

siehe auch

EPÜ, Teil 1, Kapitel I → Allgemeine Vorschriften
Dieses Kapitel legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.