Artikel 5 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024.
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft.
ABl. EPA 2024, A75 → Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten
Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.