In der Urkunde wird die Patentnummer ausgewiesen und bescheinigt, dass das Patent den in der Urkunde genannten Personen für die in der Patentschrift beschriebene Erfindung und die dort bezeichneten Staaten erteilt worden ist. Daran schließen sich Name und Anschrift des Patentinhabers an. Gibt es mehrere Patentinhaber, so werden alle namentlich genannt.
Absatz 1 gilt entsprechend für die Urkunde über ein europäisches Patent, das in geänderter Form oder beschränktem Umfang aufrechterhalten worden ist.
Regel 74 EPÜ → Urkunde über das europäische Patent