Regel 7b (4) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Gebühr als nicht entrichtet gilt und die Anmeldung als zurückgenommen gilt, wenn sich herausstellt, dass die Erklärung falsch ist oder eine Statusänderung nicht mitgeteilt wurde.
Sollte sich herausstellen, dass die Erklärung falsch ist oder dem Europäischen Patentamt eine Änderung des Status nach Absatz 2 nicht mitgeteilt wurde, und wird eine ermäßigte Gebühr entrichtet, so gilt die Gebühr als nicht entrichtet und die Anmeldung gilt als zurückgenommen.
Regel 7b EPÜ → Erklärung des Anspruchs auf Gebührenermäßigung
Legt fest, dass ein Anmelder, der eine Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Erklärung abgeben muss.