Nr. 16.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die festen Abbuchungstage für die Ausführung von Abbuchungsaufträgen.
Abbuchungsaufträge werden jährlich am 25. Februar und 25. Juni als festen Abbuchungstagen ausgeführt.
Nr. 16 VLK → Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
Regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten.