Die Entscheidung über die Patenterteilung ist der formale Beschluss, durch den das Europäische Patentamt (EPA) feststellt, dass die Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens für die Erteilung eines Patents erfüllt sind. Entsprechend Artikel 97 (1) EPÜ [→ Erteilung des europäischen Patents ] erfolgt die Patenterteilung, wenn das EPA der Ansicht ist, dass die Anmeldung und die Erfindung, die damit beansprucht wird, alle Erfordernisse der EPÜ erfüllen. Dies schließt unter anderem eine positive Prüfungsentscheidung über die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit der beanspruchten Erfindung ein.
Artikel 97 (1) EPÜ → Erteilung des europäischen Patents
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die Erteilung des europäischen Patents beschließt.