Einreichung von Rückerstattungsanweisungen

Nr. 15.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Einreichung von Rückerstattungsanweisungen.

Nr. 15.2 VLK

Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format über die zulässigen Einreichungswege einzureichen.

siehe auch

Nr. 15 VLK → Rückerstattung von Gebühren
Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt.