Einreichung des automatischen Abbuchungsauftrags

1.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt, dass der automatische Abbuchungsauftrag in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen ist.

1.2 VAA

Der automatische Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen: - für europäische Anmeldungen oder Patente und für internationale Anmeldungen vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt: über die Online-Einreichung des EPA oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E oder 1038E oder über die Zentrale Gebührenzahlung; - für internationale Anmeldungen vor dem EPA als Anmeldeamt, internationaler Recherchenbehörde oder mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragter Behörde: über die Online-Einreichung des EPA, die Zentrale Gebührenzahlung oder ePCT unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung oder Online-Einreichung 2.0 unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung mit den Formblättern PCT/RO/101 und PCT/IPEA/401.

Die Nummern 7.1.3 und 10.3 VLK gelten entsprechend.

siehe auch

VAA, Abschnitt 1 → Automatisches Abbuchungsverfahren und Erteilung automatischer Abbuchungsaufträge
Regelt die Bedingungen und den Prozess zur Erteilung von automatischen Abbuchungsaufträgen für europäische und internationale Patentanmeldungen beim EPA.