Regel 126 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass alle Zustellungen durch Postdienste mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen.
Alle Zustellungen durch Postdienste erfolgen mittels eingeschriebenen Briefs.
Regel 126 EPÜ → Zustellung durch Postdienste
Beschreibt die Zustellung durch Postdienste.