Regel 26 AO ff → Biotechnologische Erfindungen
→ Pflanzen
Biologische Kräfte und Phänomene werden, soweit sie beherrschbar sind, dem Bereich der Technik zugerechnet, in dem patentfähige Erfindungen möglich sind.1)
Für biotechnologische Erfindungen ist dies heute ausdrücklich im EPÜ und in der Biotechnologierichtlinie verankert.