Eine Beschwerdekammer [Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern] ist ein rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist. Die Beschwerdekammern sind unabhängig und nur dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) unterworfen.
Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern
Rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist.