Regel 97 (2) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens mit der Beschwerde nur anfechtbar ist, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt.
Eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens ist mit der Beschwerde nur anfechtbar, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt.
Regel 97 EPÜ → Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung
Beschreibt die Beschwerde gegen die Kostenverteilung und Kostenfestsetzung im Einspruchsverfahren.