Art. 166 ff EPÜ → Beschwerdeverfahren
Hauptzweck des mehrseitigen Beschwerdeverfahrens ist es, der unterlegenen Partei eine Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung der Prüfungsabteilung oder Einspruchsabteilung sachlich anzufechten.1)
Insofern zielt das Beschwerdeverfahren auf die unabhängige gerichtliche Überprüfung der davon strikt zu trennenden früheren administrativen Entscheidung des EPA auf ihre Richtigkeit in tatsächlicher wie verfahrens- und materiellrechtlicher Hinsicht.2)
Art. 166 ff EPÜ → Beschwerdeverfahren