Beispiele für fehlenden technischen Charakter

Die Wahrnehmungsprozesse einer Testperson, die in einem Geruchsauswahltest Gerüchen ausgesetzt wird, sind keine gedanklichen Tätigkeiten im Sinne von Artikel 52 (2) c) EPÜ. Dennoch können Phänomene der menschlichen Wahrnehmung nicht als technisch bezeichnet werden.1)

Weder die Verwendbarkeit des Ergebnisses eines Verfahrens für eine technische oder gewerbliche Tätigkeit noch seine etwaige Nützlichkeit, Tauglichkeit oder Vermarktbarkeit ist eine hinreichende Bedingung für die Feststellung, dass diesem Ergebnis oder dem Verfahren selbst technischer Charakter zukommt.2)

Weder die Verwendbarkeit des Ergebnisses eines Verfahrens für eine technische oder gewerbliche Tätigkeit noch seine etwaige Nützlichkeit, Tauglichkeit oder Vermarktbarkeit ist eine hinreichende Bedingung für die Feststellung, dass diesem Ergebnis oder dem Verfahren selbst technischer Charakter zukommt.3)

siehe auch

Technischer Charakter

1)
Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02 - Leitsatz
2)
Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02 - Leitsatz
3)
EPA, Entscheidung vom 22. 3. 2006 – T 619/02 – 3.4.2. - Nr. 2.6.2 der Entscheidungsgründe