Authentifizierung von Vollmachten

Artikel 3 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten definiert die zulässigen Methoden zur Unterzeichnung und Authentifizierung von Vollmachten vor dem EPA.

Artikel 3 - Unterzeichnung

Vollmachten können durch eine eigenhändige Unterschrift, eine Faksimile-Signatur1, eine alphanumerische Signatur2 oder eine digitale Signatur unter den vom EPA festgelegten Bedingungen3 authentifiziert werden.

siehe auch

ABl. EPA 2024, A75 → Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten
Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.