Nr. 2.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt das Verfahren zur Auflösung eines laufenden Kontos durch den Kontoinhaber oder seine Rechtsnachfolger.
Das laufende Konto wird aufgelöst, wenn der Kontoinhaber oder seine Rechtsnachfolger einen schriftlichen unterzeichneten Antrag als E-Mail-Anhang an support@epo.org schicken oder ihn zusammen mit dem ausgefüllten Online-Formblatt einreichen, das auf der Website des EPA verfügbar ist. Aus dem schriftlichen Antrag muss hervorgehen, dass der Antragsteller und der Kontoinhaber dieselbe Person sind. Rechtsnachfolger müssen dem EPA ihre Ansprüche mittels einer Urkunde nachweisen.
Nr. 2 VLK → Formvorschriften für die Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos Beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos beim Europäischen Patentamt.