Die alphanumerische Signatur, auch als Zeichenketten-Signatur bezeichnet, besteht aus einer Folge von Zeichen, die von Schrägstrichen umgeben ist, beispielsweise „/Max Mustermann/“. Diese Zeichenfolge wird von der unterzeichnenden Person gewählt, um ihre Identität und Unterzeichnungsabsicht nachzuweisen. Das Europäische Patentamt (EPA) erkennt diese Form der Signatur bei elektronischen Einreichungen an.1)
→ Elektronische Unterschrift
Bei der elektronischen Einreichung von Patentanmeldungen und zugehörigen Unterlagen über die vom EPA bereitgestellten Plattformen, wie die Online-Einreichung (OLF) oder die Online-Einreichung 2.0, müssen bestimmte Dokumente unterzeichnet werden.