Alphanumerische Signatur

Die alphanumerische Signatur, auch als Zeichenketten-Signatur bezeichnet, besteht aus einer Folge von Zeichen, die von Schrägstrichen umgeben ist, beispielsweise „/Max Mustermann/“. Diese Zeichenfolge wird von der unterzeichnenden Person gewählt, um ihre Identität und Unterzeichnungsabsicht nachzuweisen. Das Europäische Patentamt (EPA) erkennt diese Form der Signatur bei elektronischen Einreichungen an.1)

siehe auch

Elektronische Unterschrift
Bei der elektronischen Einreichung von Patentanmeldungen und zugehörigen Unterlagen über die vom EPA bereitgestellten Plattformen, wie die Online-Einreichung (OLF) oder die Online-Einreichung 2.0, müssen bestimmte Dokumente unterzeichnet werden.

1)
Richtlinien für die Prüfung, Abschnitt A‑VIII, 3.3