Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
das Aktenzeichen der Anmeldung,
den Namen des Anmelders und
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.