§ 3 GeschmMG → Ausschluß vom Geschmacksmusterschutz
Gestaltungen sind geschmacksmusterfähig im Sinne des § 1 GeschmMG a.F., wenn sie sich auf selbständig verkehrsfähige Erzeugnisse beziehen, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken.1)
GeschmMG → Geschmacksmusterrecht