Buchführung

Buchführung ist die systematische, lückenlose und chronologische Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens transparent und nachvollziehbar darzustellen. Dies umfasst unter anderem Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten und Investitionen.

Ziel der Buchführung ist es, eine klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten zu gewährleisten, sowohl für interne Zwecke als auch für externe Stakeholder wie Finanzämter oder Investoren.

Die Buchführung ist für bestimmte Personen und Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§§ 238 ff. HGB, § 140 AO) und bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, die Gewinnermittlung und die steuerliche Veranlagung. Sie gilt insbesondere für Kaufleute, Unternehmen und andere steuerlich Buchführungspflichtige, während kleinere Betriebe und Freiberufler unter bestimmten Bedingungen eine vereinfachte Gewinnermittlung (z. B. Einnahmenüberschussrechnung) verwenden dürfen.

Grundsätze digitaler Buchführung
Richtlinien der Finanzverwaltung, die die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung in der digitalen Welt definieren.

Elektronische Rechnung
Rechnung in einem strukturierten Format, das die automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglicht, wie etwa XRechnung oder PEPPOL-Standards.

siehe auch

Rechnungswesen
Bereich der Betriebswirtschaftslehre, der sich mit der systematischen Erfassung, Überwachung und Auswertung von finanziellen und wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens beschäftigt.