Kosten des Schiedsverfahrens
§ 36 ArbNErfG
Im
Verfahren vor der Schiedsstelle
werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
siehe auch
Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitnehmererfindergesetz
Verfahren vor der Schiedsstelle
(§ 33 ArbNErfG)