Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) [→ Arbeitnehmererfinder] ist jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dazu gehören auch Beamte und Soldaten (§ 1, § 4 Abs. 4 ArbnErfG).

siehe auch

Arbeitnehmererfinder
Person, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Erfindung macht.