Anzeigen:
Für die Zwecke der internationalen vorläufigen Prüfung gilt eine beanspruchte Erfindung als neu, wenn sie nicht durch den Stand der Technik, wie er in der Ausführungsordnung umschrieben ist, vorweggenommen ist.
(A 33 II PCT)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de