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§ 2 (1) PatKostG → Gebühren
§ 2 (2) PatKostG → Gebühren im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
§ 3 PatKostG → Fälligkeit der Gebühren
§ 6 PatKostG → Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung
§ 9 PatKostG → Unrichtige Sachbehandlung
§ 10 PatKostG → Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr
§ 11 PatKostG → Erinnerung und Beschwerde des Kostenschuldners
PatKostZV → Zahlungsverordnung
DPMAVwKostV → Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt
39 (2) PatG → Gebühren der Teilanmeldung
Das PatKostG gilt nach § 1 Abs. 1 nur für solche Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts, für die keine anderweitige gesetzliche Regelung besteht.
→ Gebühren (Öffentliches Recht)
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