Anzeigen:
Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;
b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
Artikel 127-132 EPÜ → Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden
Teil 7 EPÜ → Gemeinsame Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de