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verfahrensrecht:videotechnik_in_gerichtsverhandlungen

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 ====== Videotechnik in Gerichtsverhandlungen ======= ====== Videotechnik in Gerichtsverhandlungen =======
  
-Die Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen ist ein weiterer Schritt der Digitalisierung. Vor allem in Zivil- und Verwaltungsverfahren, aber auch in anderen Rechtsbereichen, können Parteien und Zeugen per Video zugeschaltet werden, was die Flexibilität erhöht und die Verfahrensdauer verkürzt.+Die Nutzung von [[Videokonferenz|Videokonferenzen]] in [[Gerichtsverhandlung|Gerichtsverhandlungen]] ist ein Schritt der [[Grundrecht:Digitalisierung der Justiz]]. Vor allem in Zivil- und Verwaltungsverfahren, aber auch in anderen Rechtsbereichen, können Parteien und Zeugen per Video zugeschaltet werden, was die Flexibilität erhöht und die Verfahrensdauer verkürzt.
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
--> [[Digitalisierung der Justiz]] \\+-> [[Grundrecht:Digitalisierung der Justiz]] \\
 Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern. Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.
  
verfahrensrecht/videotechnik_in_gerichtsverhandlungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 08:46 von mfreund