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verfahrensrecht:rechtsstreitigkeit

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 Eine Rechtsstreitigkeit [-> [[Rechtsstreit]]] ist eine formale Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr [[Parteien]] über eine rechtliche Frage, die durch ein [[Gericht]] entschieden werden soll. Es handelt sich dabei um einen Konflikt, bei dem mindestens eine Partei einen [[rechtlicher Anspruch|rechtlichen Anspruch]] geltend macht, den die andere [[Partei]] [[Bestreiten|bestreitet]] oder nicht erfüllt. Diese Streitigkeit wird im Rahmen eines [[Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahrens]] verhandelt und letztlich durch eine [[gerichtliche Entscheidung]] gelöst. Eine Rechtsstreitigkeit [-> [[Rechtsstreit]]] ist eine formale Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr [[Parteien]] über eine rechtliche Frage, die durch ein [[Gericht]] entschieden werden soll. Es handelt sich dabei um einen Konflikt, bei dem mindestens eine Partei einen [[rechtlicher Anspruch|rechtlichen Anspruch]] geltend macht, den die andere [[Partei]] [[Bestreiten|bestreitet]] oder nicht erfüllt. Diese Streitigkeit wird im Rahmen eines [[Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahrens]] verhandelt und letztlich durch eine [[gerichtliche Entscheidung]] gelöst.
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 +Das [[Verfahrensrecht]] dient dazu, sicherzustellen, dass Rechtsstreitigkeiten fair, transparent und geordnet abgewickelt werden.
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
verfahrensrecht/rechtsstreitigkeit.1723192212.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/08/09 08:30 von mfreund