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verfahrensrecht:kosten_bei_erledigung_der_hauptsache

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 die Kosten aufzuerlegen, wenn er schon vor Rechtshängigkeit mit der Erhebung naheliegender  die Kosten aufzuerlegen, wenn er schon vor Rechtshängigkeit mit der Erhebung naheliegender 
 Einwendungen oder Einreden rechnen musste, etwa der Berufung auf eine Kürzung nach Art. 7  Einwendungen oder Einreden rechnen musste, etwa der Berufung auf eine Kürzung nach Art. 7 
-Abs. 2 Buchst. c FluggastrechteVO.+Abs. 2 Buchst. c FluggastrechteVO.((BGH, Urteil vom 27. August 2024 - X ZR 146/23))
  
 ==== Erledigterklärung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts ==== ==== Erledigterklärung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts ====
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