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verfahrensrecht:gesetz_zur_foerderung_des_elektronischen_rechtsverkehrs_mit_den_gerichten

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 ====== Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) ====== ====== Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) ======
  
-Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) wurde geschaffen, um den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland zu fördern und zu regeln. Es zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten, Behörden und anderen Verfahrensbeteiligten auf elektronischem Wege sicher und effizient zu gestalten. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der Justiz und legt den rechtlichen Rahmen für die Einführung und Nutzung elektronischer Kommunikationswege fest.+Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) wurde geschaffen, um den [[elektronischer Rechtsverkehr|elektronischen Rechtsverkehr]] in Deutschland zu fördern und zu regeln. Es zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen [[Grundrecht:Gerichte|Gerichten]][[Grundrecht:Anwälte]][[Grundrecht:Behörde|Behörden]] und anderen Verfahrensbeteiligten auf elektronischem Wege sicher und effizient zu gestalten. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der [[Grundrecht:Digitalisierung der Justiz]] und legt den rechtlichen Rahmen für die Einführung und Nutzung elektronischer Kommunikationswege fest.
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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