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verfahrensrecht:gesetz_zur_foerderung_des_elektronischen_rechtsverkehrs_mit_den_gerichten

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 +Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) wurde geschaffen, um den [[elektronischer Rechtsverkehr|elektronischen Rechtsverkehr]] in Deutschland zu fördern und zu regeln. Es zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen [[Grundrecht:Gerichte|Gerichten]], [[Grundrecht:Anwälte]], [[Grundrecht:Behörde|Behörden]] und anderen Verfahrensbeteiligten auf elektronischem Wege sicher und effizient zu gestalten. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der [[Grundrecht:Digitalisierung der Justiz]] und legt den rechtlichen Rahmen für die Einführung und Nutzung elektronischer Kommunikationswege fest.
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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