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Die Bundesregierung legt technische Anforderungen für die Eignung elektronischer Dokumente und deren Übermittlung fest. | Die Bundesregierung legt technische Anforderungen für die Eignung elektronischer Dokumente und deren Übermittlung fest. | ||
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Elektronische Dokumente müssen qualifiziert elektronisch signiert sein oder auf sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden. | Elektronische Dokumente müssen qualifiziert elektronisch signiert sein oder auf sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden. | ||
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