Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:zustellung_durch_die_kanzlei

finanzcheck24.de

Zustellung durch die Kanzlei

Regel 202 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die Kanzlei für die Zustellung von Schriftstücken an die Parteien verantwortlich ist und die Zustellung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfahrensordnung erfolgen muss.

Regel 202 (1) EPGVO

Die Kanzlei ist für die Zustellung von Schriftstücken an die Parteien verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Zustellung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Verfahrensordnung erfolgt.

siehe auch

Regel 202 EPGVO → Zustellung von Schriftstücken
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die Zustellung von Schriftstücken an Parteien im Rahmen eines Verfahrens.

upc/zustellung_durch_die_kanzlei.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1