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Regel 374 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die spezifischen Regeln der Verfahrensordnung.
Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung.
Regel 374 EPGVO → Zustellung von Schriftstücken
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die Zustellung von Schriftstücken innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten.
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