Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:zustellung_an_vertreter

finanzcheck24.de

Zustellung an Vertreter

Regel 256 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Zustellung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen an die Vertreter der Parteien, sofern diese benannt wurden.

Regel 256 (3) EPGVO

Die Zustellung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen erfolgt an die Vertreter der Parteien, sofern diese benannt wurden. Die Benennung eines Vertreters muss der Kanzlei schriftlich mitgeteilt werden.

siehe auch

Regel 256 EPGVO → Zustellung von Schriftsätzen und sonstigen Unterlagen
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen durch die Kanzlei auf elektronischem Wege oder per Einschreiben.

upc/zustellung_an_vertreter.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1