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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:veroeffentlichung_der_verhandlungstermine

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Veröffentlichung der Verhandlungstermine

Regel 216 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, wie die Termine der Verhandlungen veröffentlicht werden sollen.

Regel 216 (3) EPGVO

Die Termine der Verhandlungen werden auf der offiziellen Website des Einheitlichen Patentgerichts veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt mindestens 15 Tage vor dem Verhandlungstermin, um der Öffentlichkeit und den Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben.

siehe auch

Regel 216 EPGVO → Anordnung der Verhandlung
Beschreibt die Anordnung der Verhandlung und die damit verbundenen Verfahren.

upc/veroeffentlichung_der_verhandlungstermine.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1