Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:vernehmung_von_zeugen_und_sachverstaendigen

finanzcheck24.de

Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Regel 112 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, wie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung durchzuführen ist.

Regel 112 (3) EPGVO

Die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen erfolgt während der mündlichen Verhandlung.

siehe auch

Regel 112 EPGVO → Durchführung der mündlichen Verhandlung
Legt fest, dass die mündliche Verhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters stattfindet und beschreibt die Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen.

upc/vernehmung_von_zeugen_und_sachverstaendigen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1