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upc:verfahren_zur_entscheidung_ueber_die_ueberpruefung_von_anordnungen_und_entscheidungen

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Verfahren zur Entscheidung über die Überprüfung von Anordnungen und Entscheidungen

Regel 165 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das Verfahren zur Entscheidung über die Überprüfung von Anordnungen und Entscheidungen des Gerichts.

Regel 165 (1) EPGVO → Antrag auf Überprüfung
Beschreibt, unter welchen Bedingungen ein Antrag auf Überprüfung von Anordnungen und Entscheidungen des Gerichts gestellt werden kann.

Regel 165 (2) EPGVO → Entscheidung über Überprüfungsanträge durch das Gericht
Erklärt, wie das Gericht über Anträge auf Überprüfung entscheidet und welche Kriterien es dabei anlegt.

Regel 165 (3) EPGVO → Form und Frist des Überprüfungsantrags
Legt fest, in welcher Form und innerhalb welcher Frist ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden muss.

Regel 165 (4) EPGVO → Mitteilungspflichten bei Überprüfungsanträgen
Beschreibt die Informationspflichten des Gerichts gegenüber den Parteien bei der Einreichung und Bearbeitung von Überprüfungsanträgen.

Regel 165 (5) EPGVO → Kostenregelungen für Überprüfungsanträge
Regelt die Kosten, die mit der Stellung und Bearbeitung von Überprüfungsanträgen verbunden sind.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/verfahren_zur_entscheidung_ueber_die_ueberpruefung_von_anordnungen_und_entscheidungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1